Stellungnahme Gestaltungsplan Grütägert

Die SP Dübendorf bedankt sich bei der Stadt Dübendorf für die Möglichkeit, zur öffentlichen Auflage des privaten Gestaltungsplans «Grütägert Hermikon» Stellung zu nehmen. Nach eingehender Prüfung der Unterlagen und Berücksichtigung der städtischen Entwicklungsziele stellt die SP Dübendorf den Antrag auf Ablehnung des privaten Gestaltungsplanes «Grütägert».

Begründung

Lektüre des Gestaltungsplans
Lektüre des Gestaltungsplans
  • Der Standort Grütägert Hermikon liegt in der Landwirtschaftszone. Aus Sicht der SP Dübendorf ist die Zonenkonformität für die Ausweitung des Gemüsebetriebes, so wie im Gestaltungsplan dargelegt, nicht gegeben, denn die Produktion und Verwaltung müsste in der Gewerbezone und das Erstellen von Wohnraum für Erntehelfer in der Wohnzone erfolgen. Somit stützt die SP Dübendorf die Ausführungen des Stadtrates in seiner Stellungnahme vom 6. September 2019.
  • Der Standort Grütägert Hermikon ist als Landschaftsförderungsgebiet ein wichtiger Lebensraum mit einer Brückenfunktion für Naturschutz und Biodiversität, der sich durch einen hohen Erholungswert auszeichnet.
  • Im kantonalen Richtplan ist das Gebiet Grütägert Hermikon als Fruchtfolgefläche eingetragen, deren Beeinträchtigung oder Verlust zu kompensieren ist.
  • Der Standort Grütägert Hermikon ist auch aufgrund der Dimensionen der geplanten Aussiedlung ungeeignet. Dies zeigt sich am Umstand, dass der Standort Grütägert Hermikon die zukünftigen Bedürfnisse des Betriebes nicht aufzunehmen vermag und bereits jetzt nach Zusatzboden (Standort 2; Suchraum) gesucht wird, um genügend Boden für den künftigen
    Gemüsebetrieb zu sichern.

Weitere Aspekte

  1. Aussiedlung: Grundsätzlich befürwortet die SP Dübendorf die Aussiedlung aus dem Hochbord. Die Suche und Bewertung eines geeigneten Standorts ist von grosser Bedeutung. Es sollte eine umfassende ökologische und soziale Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass der neue Standort die Nachhaltigkeitsziele der Stadt unterstützt. Ohne definierten Standort 2 kann die Beurteilung des vorliegenden privaten Gestaltungsplanes Grütägert nicht vollständig erfolgen.
  2. Verkehr: Die aktuelle Verkehrssituation und der mit der Aussiedlung verbundene Mehrverkehr auf der Fällanderstrasse sind kritisch zu bewerten. Eine klare Lösung für die Umfahrung fehlt.
  3. Ökologie und Umwelt: Die Auswirkungen von Versiegelungen des Bodens und intensiver Düngung auf den Wasserhaushalt ist kritisch zu prüfen.
  4. Verlust von Fruchtfolgefläche und Biodiversitätsmassnahmen: Der Verlust von 5’000m² Fruchtfolgefläche ist bedenklich. Es fehlen Massnahmen zur Förderung der Biodiversität, wie die Anlage von Blühstreifen oder die Schaffung von Lebensräumen für heimische Arten, um den ökologischen Wert des Gebiets zu erhalten bzw. zu steigern. Grundsätzlich wäre es nötig, Biodiversitätsmassnahmen spezifisch und ausführlich zu thematisieren.
  5. Fehlende Vorgaben und Nachhaltigkeitsaspekte: Die fehlenden städtischen Vorgaben bezüglich Solaranlagen und Transporten mit E-Mobilität sollten umgehend adressiert werden. Dies ist entscheidend, um die Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit eines solchen Projekts zu gewährleisten.
  6. Heizung der Foliengewächshäuser: Im Bericht wird erwähnt, dass die Foliengewächshäuser nicht beheizt sind. Diese Aussage sollte in den Bestimmungen verankert werden. Falls eine Beheizung notwendig wird, muss sichergestellt werden, dass diese fossilfrei erfolgt, um die Umweltbelastung zu minimieren.
  7. Gebäudegestaltung und Qualitätssicherung: Es bestehen Unklarheiten bezüglich der Dachformen der Gewächshäuser und der Definition von hoher Qualität. Diese Aspekte sollten präzisiert werden, um eine ästhetische und funktionale Integration in die Landschaft zu gewährleisten.
  8. Mehrwertausgleich: Es ist zu klären, welche rechtlichen Regelungen für einen Mehrwertausgleich Anwendung finden könnten.

Wir bitten um Berücksichtigung dieser Punkte in der weiteren Planung und Entwicklung des privaten Gestaltungsplans „Grütägert“. Eine transparente Kommunikation und Einbindung aller relevanten Stakeholder ist für eine nachhaltige und gemeinwohlorientierte Entwicklung unabdingbar.