Anfrage Revision der Richt- und Nutzungsplanung

Anfrage von Helen Bisang vom 12. Juni 2023

 

Ende 2014 hat das Parlament, das ein halbes Jahr vorher gegründet worden war, die Bau- und Zonenordnung (BZO) verabschiedet. Viele Ratsmitglieder waren mit dem Gesetzgebungsprozess nicht vertraut und sich der Tragweite ihrer Entscheidungen nicht bewusst. Die Bevölkerung wurde nicht einbezogen.

Welchen Gestaltungsspielraum sich die Stadt mit der aktuellen BZO vergeben hat, erkennen die meisten Menschen erst jetzt, wo überdimensionierte Gebäude erstellt werden, während Grün- und Freiräume fehlen. Die BZO widerspricht den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung.

In der laufenden Legislatur steht die Revision der Ortsplanung an. Damit die Revision den Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht, ist ein behutsames, transparentes, für Laien verständliches Verfahren zwingend. Mit Partizipation der Bevölkerung lässt sich viel Fachwissen abholen und ein breit abgestütztes Resultat erzielen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen sich der SP-Fraktion folgende Fragen:

1.     Der kommunale Richtplan von 2013 und die BZO wurden fast ohne konzeptionelle Grundlagen ausgearbeitet. Die aktuelle Planung basiert immer noch auf den Grundlagen und Daten aus den 1980er und 1990er Jahren. In welchem Zeitraum werden diese Daten aktualisiert?

 

2.     Welche Daten müssen aus Sicht des Stadtrats erhoben bzw. aktualisiert werden? Beispiele: Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstum, Bedarf an Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen, Mobilität und Parkierung, Freiraumplanung, Klima, Wasser, Energie, ökologische Vernetzung, Biodiversität, Denkmalschutz, etc.

 

3.     Ist bereits bekannt, welche externen Fachpersonen und kantonalen Stellen für die Bereitstellung aktueller Grundlagen beigezogen werden?

 

4.     In welchem Zeitraum und in welcher Art ist die Partizipation vorgesehen? Welche Gremien werden für das Einholen der Meinung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen zusammengestellt? Welcher Budgetposten ist für den Prozess und dessen Moderation eingeplant?

 

5.     Welche vorsorglichen Massnahmen ergreift der Stadtrat, damit nicht einzelne Bauvorhaben die neue Vorlage negativ präjudizieren und die Ziele der revidierten BZO vor deren Rechtskraft verbaut werden?

 

Wir danken dem Stadtrat für die Beantwortung unserer Fragen.