Interpellation Abbau Einbürgerungshürden

Interpellation von Advije Delihasani vom 12. Januar 2022

 

Politische Partizipation zählt zu den Grundpfeilern der Demokratie: Wer Gesetzen unterworfen ist, soll über diese mitbestimmen können. Rund einem Viertel der Bevölkerung in der Schweiz wird dieses Recht verwehrt, obschon diese Menschen täglich zum wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben beitragen.

Erst mit der Einbürgerung erfolgt die rechtliche Gleichstellung mit Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürgern. Somit ist die Einbürgerung Ausdruck einer gelungenen staatsbürgerlichen Integration. Wer eingebürgert ist, verfügt über alle staatsbürgerlichen Rechte und politischen Partizipationsmöglichkeiten.

Die Schweiz hat ein komplexes Einbürgerungssystem. Ob sich eine Person für den Schweizer Pass eignet, wird in einem Verfahren geprüft, in das alle drei Staatsebenen (Gemeinde, Kanton und Bund) involviert sind. Es gibt verschiedene Einbürgerungsarten (ordentliche und erleichterte Einbürgerung), bei denen die Gesuchstellenden jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen.

Formal erfüllen eine Million Menschen in der Schweiz die Einbürgerungsanforderungen, haben aber keinen Schweizer Pass. Gründe, weshalb diese Menschen kein Einbürgerungsgesuch einreichen, gibt es viele: mangelnde Kenntnisse über das Verfahren, hohe Kosten, hohe Hürden (Einbürgerungskurs, Formulare, Beilagen) oder Angst vor einer Ablehnung.

Diesen Gründen kann, zumindest teilweise, entgegengewirkt werden, indem beispielsweise sämtliche Ausländerinnen und Ausländer, welche die gesetzliche Aufenthaltsdauer erfüllen, besser über das Thema Einbürgerung informiert werden.

 

Der Stadtrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Ist der Stadtrat bereit, die ausländischen MitbürgerInnen, welche die gesetzlichen Bedingungen bezüglich Aufenthaltsdauer in der Schweiz und Wohnsitz im Kanton Zürich resp. in der Stadt Wetzikon erfüllen, mit einem Schreiben darüber in Kenntnis setzen, dass sie einen Teil der Einbürgerungsbedingungen erfüllen würden?
  2. Ist der Stadtrat bereit, ausländische MitbürgerInnen, welche die gesetzlichen Bedingungen bezüglich Aufenthaltsdauer in der Schweiz und Wohnsitz im Kanton Zürich resp. in der Stadt Wetzikon erfüllen, zu einer kostenlosen persönlichen Information und Beratung über die Einbürgerung einzuladen?
  3. Wie viele in Wetzikon wohnhafte Personen erfüllen die gesetzlichen Bedingungen bezüglich Aufenthaltsdauer in der Schweiz und Wohnsitz im Kanton Zürich resp. in der Stadt Wetzikon?
  4. Wie steht der Stadtrat zu wiederkehrenden Informationsabenden zum Thema Einbürgerung für Menschen ohne Schweizer Pass?
  5. Nutzt der Stadtrat andere Wege, um mehr ausländischen MitbürgerInnen die Einbürgerung nahezulegen? Welche?